Anerkennung von Modulen, Prüfungsleistungen aus Psychologiestudiengängen und Quereinstieg in ein höheres Fachsemester im polyvalenten Bachelor of Science Psychologie

Um in ein höheres Fachsemester einzusteigen, muss eine ausreichende Anzahl von Leistungspunkten in Psychologie vorliegen. Für einen Einstieg in das 3. Semester sind das 60 Leistungspunkte (30 pro Semester).

Dabei ist zu beachten, dass die Anerkennung für den polyvalenten Bachelorstudiengang erfolgen muss, der die Voraussetzung für den Psychotherapiemaster und somit auch für die Approbation ist.

Daher können aus den „alten“ Bachelorstudiengängen nur solche Module anerkannt werden, die im neuen Studiengang nicht durch die Approbationsordnung berührt werden. Da aber alle Grundlagenmodule wie z. B. die Module der Allgemeinen Psychologie oder der Biologischen Psychologie durch die Approbationsordnung berührt sind, werden diese nicht anerkannt.

Die Idee hinter dieser Anerkennungspraxis ist es, sicherzustellen, dass Sie nicht nur die jeweiligen Abschlüsse (Bachelor und Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie) erwerben, sondern bundesweit mit diesen Abschlüssen auch zur staatlichen Approbationsprüfung zugelassen werden können.

Die Approbation zum Psychotherapeuten bzw. zur Psychotherapeutin wird nicht von den Universitäten, sondern nach bestandener staatlicher Approbationsprüfung von den Landesprüfungsämtern erteilt. Für Mecklenburg-Vorpommern hat das Institut für Psychologie diese Anerkennungspraxis mit dem Landesprüfungsamt für Heilberufe abgestimmt. Dies gilt nicht für andere Bundesländer. Durch die relativ strenge Anerkennungspraxis wird sichergestellt, dass Sie am Ende des Studiums bundesweit die Approbation erhalten können.

Zum Antragsverfahren können Sie sich hier informieren.